Sicherheits- & Gesundheitsanforderungen
Die Ziele der hygienegerechten Gestaltung von Maschinen und Anlagen sind grundsätzlich eine einwandfreie Produktqualität (Verbraucherschutz) und die Gesundheit der Beschäftigten.
Auswirkungen einer nicht hygienegerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln sind Gefährdungen durch
- biologische Ursachen (z.B. Pathogene, Verderb verursachende Mikroorganismen, Toxine und Schädlinge),
- chemische Ursachen einschließlich der Reinigungs- und Desinfektionsmittel und
- Fremdkörper, die von Rohstoffen, den Maschinen oder aus anderen Quellen stammen.
Von jeder dieser Gefährdungen gehen sowohl für den Verbraucher als auch für den Beschäftigten Gesundheitsrisiken aus. Konstruktionsbedingte hygienische Schwachstellen an Arbeitsmitteln führen zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die Haut- und Schleimhauterkrankungen, Allergien, Infektionen und Krankheiten auslösen können. Das ‚Hygienic Design’ ist daher integraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und fällt damit auch in das Aufgabengebiet der Berufsgenossenschaft.
Jeder Hersteller ist verpflichtet, im Rahmen einer Risikobeurteilung eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen, um alle mit Anlagen, Maschinen oder Bauteilen verbundenen Gefährdungen festzustellen und die damit verbundenen Risiken (hierzu zählt auch das Hygienerisiko) zu bewerten. Die Risikobeurteilung ist die Voraussetzung für das Ergreifen von wirksamen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Häufig kommt es bei einer solchen Analyse zu Konflikten zwischen den Hygiene- und den Sicherheitsanforderungen. Hierbei muss eine Lösung gefunden werden, die für beide Bereiche akzeptabel ist.
Zur Beratung und Unterstützung bei der Risikobeurteilung stehen Ihnen die Experten der BGN-Prävention gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen, Beiträge und Anregungen zu diesem Thema.
Bitte nehmen Sie hierzu mit unserem Moderator Kontakt auf.
Moderator: Udo Baitinger ,
Kontakt zum Moderator
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten(BGN)